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Landtag kippt das Tariftreuegesetz Drucken E-Mail
Montag, 30. Oktober 2006

Das Land und die NRW-Kommunen müssen bei Vergabe öffentlicher Aufträge nicht mehr prüfen, ob der Auftragnehmer sich an geltende Tarifverträge hält.

Der Landtag hob gestern mit den Stimmen von CDU udn FDP das Tariftreuegesetz auf. Das 2003 von Rot-Grün verabschiedete Gesetz hatte vorgeschrieben, daß in NRW öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die Tariflöhne zahlen.
Das Gesetz sei weder praktikabel noch rechtssicher gewesen, begründete Wirtschaftsministerin Christa Thoben (CDU) das Aus. Es habe den Beschäftigten nicht genutzt und zugleich immense Bürokratiekosten verursacht.