| Gesetzliche Krankenversicherung für Selbständige: Fiktives Mindesteinkommen sinkt |
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| Dienstag, 23. Januar 2007 | |
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Nach BDS-Informationen wird ab 1. April das fiktive Mindesteinkommen, das zur Berechnung dergesetzlichen Krankenkassenbeiträge von Selbständigen herangezogen wird, von 1837,50 auf 1225 Euro sinken.
Diese erfreuliche Maßnahme wird vor allem schlechtverdienende Selbständige entlasten. Bisher mussten sie mindestens für ein angenommenes Einkommen von 1837,50 Euro Krankenver-sicherungsbeiträge zahlen, selbst wenn sie wesentlich weniger verdient haben - eine krasse Benachteiligung gegenüber Angestellten. Mit der Entscheidung, die noch die parlamentarischen
Nach BDS-Informationen sind rund 40 Prozent aller Selbständigen Mitglied einer Gesetzlichen
Quelle: Bundesverband der Selbständigen (BDS) |
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