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Gesetzliche Krankenversicherung für Selbständige: Fiktives Mindesteinkommen sinkt Drucken E-Mail
Dienstag, 23. Januar 2007
Nach BDS-Informationen wird ab 1. April das fiktive Mindesteinkommen, das zur Berechnung dergesetzlichen Krankenkassenbeiträge von Selbständigen herangezogen wird, von 1837,50 auf 1225 Euro sinken.

Diese erfreuliche Maßnahme wird vor allem schlechtverdienende Selbständige entlasten. Bisher mussten sie mindestens für ein angenommenes Einkommen von 1837,50 Euro Krankenver-sicherungsbeiträge zahlen, selbst wenn sie wesentlich weniger verdient haben - eine krasse Benachteiligung gegenüber Angestellten. Mit der Entscheidung, die noch die parlamentarischen
Hürden passieren muss, wird eine alte BDS-Forderung erfüllt und eine der Ungereimtheiten bei der Gesetzliche Krankenversicherung für Selbständige weitestgehend aus der Welt geschafft. Selbständige, die weniger als 1225 Euro verdienen, zahlen jedoch nach wie vor mehr an die Kasse, als es ihrer Leistungsfähigkeit entspricht.

Nach BDS-Informationen sind rund 40 Prozent aller Selbständigen Mitglied einer Gesetzlichen
Krankenversicherung.

Quelle: Bundesverband der Selbständigen (BDS)
http://www.bds-dgv.de