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Geständnis nach Unfall ohne Bedeutung |
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Montag, 18. August 2008 |
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Erklärungen zur Schuldfrage unmittelbar nach einem Unfall können nicht als rechtlich bindendes Schulanerkenntnis verstanden werden, entschied des Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.
Zwar können nach Ansicht des Gerichts solche Aussagen als Indiz für eine Mitschuld gewertet werden; jedoch ohne Zusage seines Haftpflichtversicherers könne kein Anspruch des Unfallgegners anerkannt werden. Ein Unfallbeteiligter habe an Ort und Stelle weder die Zeit noch die Möglichkeit, die Frage seiner Mitschuld abschließend zu beurteilen. Oft gehe es nur darum, den Unfallgegner zu beruhigen. Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer mit seinem PKW im Glauben, ein Hindernis vor sich zu haben, auf einer Kreuzung gebremst und der Autofahrer hinter ihm ist aufgefahren. Der bremsende Autofahrer hatte sich unmittelbar nach dem Unfall sogar schriftlich als "Verursache" bezeichnet und erklärt, dass seine Versicherung den Schaden regulieren werde. Diese aber wollte wegen des zu geringen Sicherheitsabstandes, den der Auffahrende eingehalten hatte, nicht zahlen und die Mitverschuldensquote wurde unter Außerachtlassung des erfolgten Geständnisses entsprechend der festgestellten Umstände entschieden. (OLG Düsseldorf - I-1 U 246/07-).
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