DAS HANDWERK
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| Krankengeld für Selbständige: Ab 1. August 2009 alles wieder anders |
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| Donnerstag, 09. April 2009 | |
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Nach einem aktuellen Plan der Bundesregierung soll die zum Jahresbeginn 2009 eingeführte Neuregelung des Krankengeldes für gesetzlich versicherte Selbständige abermals geändert werden.
"Ab dem 1. August 2009 sollen Selbständige wieder die Möglichkeit erhalten, sich bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche zu versichern," so Ralf Zingsheim von der IKK Nordrhein in Aachen. Für die Beitragsberechnung wird in diesem Fall der allgemeine Beitragssatz zugrunde gelegt. Wer auf seinen Anspruch auf Krankengeld verzichten will, der kann das auch weiterhin und bezahlt dafür einen ermäßigten Beitragssatz. Trotz der geplanten Gesetzesänderung besteht für Selbständige in der Krankheitsphase vor der siebten Woche weiterhin eine finanzielle Lücke. Um diese Lücke auszugleichen, wird die IKK Nordrhein auch ab dem 1. August 2009 weiter einen individuellen Versicherungsschutz bieten. Deshalb werden derzeit bei der IKK Nordrhein neue Wahltarife vorbereitet, die besonders auf die speziellen Bedürfnisse des Handwerks zugeschnitten sind. Die IKK Nordrhein wird alle Versicherten, für die das neue Angebot in Frage kommt, rechtzeitig informieren. |





