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BAUFERIEN 2012 Drucken E-Mail
Freitag, 02. Dezember 2011

Wie in der Vergangenheit, unterrichten wir Sie auch in diesem Jahr über die Abstimmung zwischen Vertretern des Bauindustrieverbandes Nordrhein-Westfalen, der Baugewerbe-Innung Heinsberg, der Straßenbauer-Innung Rurtal und der Nachbar-Innungen des Baugewerbes im Handwerkskammerbezirk Aachen bzgl. eines günstigen Termins für evtl. Betriebsferien im nächsten Jahr.

Hierbei haben wir berücksichtigt, den Zeitraum in einem zusammenhangenden Block innerhalb eines Monats zu legen. Wie immer haben wir auch die Interessenlage der Mitarbeiter berücksichtigt, ihren Urlaub während der großen Sommerferien nehmen zu können. Da die Schulferien 2012 in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum 09. Juli bis 21. August 2012 festgelegt sind, bietet sich der Zeitraum 16. Juli bis 03. August 2012 an, in dem ein zweiwöchiger Urlaub möglich ist.

Gemeinsam empfehlen wir für die zweiwöchigen


Betriebsferien 2012
den Zeitraum vom

16.  bis  27.  Juli  2012.


Die Betriebe, in denen ein Betriebsrat besteht, bitten wir zu beachten, dass gem. § 87 Abs. 1 Nr. 5 Betriebsverfassungsgesetz die Frage, ob Betriebsferien angeordnet werden, mitbestimmungspflichtig ist.