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Altgesellenregelung und leitende Stellung Drucken E-Mail
Montag, 02. Januar 2012
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in seinem Urteil vom 02.12.2010, AZ 9 K 3240/09, Kriterien für eine leitende Stellung im Rahmen der Altgesellenregelung aufgestellt. Dabei hat es, ausgehend von der Legaldefinition in § 7 b HwO, u. a.ausgeführt, dass Anhaltspunkte für eine leitende Tätigkeit die Möglichkeit zu selbständigen, eigenverantwortlichen Entscheidungen in wesentlichen betrieblichen Tätigkeiten, Entscheidungsbefugnisse gegenüber Mitarbeitern in wesentlichen Angelegenheiten und eine überdurchschnittliche Entlohnung sind. Dementsprechend sei die Stellung eines Vorarbeiters oder Poliers allein nicht ausreichend.